Berufsbegleitende Fort- & Weiterbildung

Zulassung

Der weiterbildende Masterstudiengang RuB ist postgradual und wendet sich vor allem an HochschulabsolventInnen mit mindestens einjähriger Berufserfahrung. Als Abschluss wird der Titel "Master of Business Administration" (MBA) verliehen. Mögliche, vor dem MBA-Studium erworbene Abschlüsse sind zum Beispiel der Bachelor, Master sowie ein Diplom- oder Magister-Studiengang. 

Unter entsprechenden Voraussetzungen ist die Zulassung auch für Personen ohne ersten Hochschulabschluss möglich. Informationen zum Bewerbungsablauf und den einzureichenden Dokumenten und Unterlagen finden Sie auf der Seite Bewerbung.

AbsolventInnen eines Studiums mit weniger als äquivalent 240 Leistungspunkten (aber mindestens 180) können zugelassen werden, wenn sie berufspraktisch erworbene Qualifikationen und Kompetenzen nachweisen können. Über deren Anrechnung entscheidet die
Anrechnungskommission gemäß der Ordnung zur Anrechnung außerhochschulisch erworbener Qualifikationen und Kompetenzen für den Weiterbildungsmaster "Responsible Leadership und Business Governance" in der jeweils gültigen Fassung.

Hinzu kommt der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an der Eignungsfeststellungsprüfung gemäß Fachspezifischer Ordnung zur Regelung der Eignungsfeststellungsprüfung für den Weiterbildungsmaster "Responsible Leadership und Business Governance".

Für die Zulassung von BewerberInnen ohne ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zu diesem weiterbildenden
Masterstudiengang, kann anstelle des Abschlusses auch ein Prüfungsgespräch zur Eingangsprüfung treten. Näheres regelt die Ordnung zur Regelung der Eingangsprüfung für den Weiterbildungsmaster "Responsible Leadership und Business Governance".

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