Berufsbegleitende Fort- & Weiterbildung

Bewerbung

Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent, leider ist eine Immatrikulation in den Studiengang Responsible Leadership und Business Governance (MBA) in Folge einer Entscheidung der Universität bis auf weiteres nicht mehr möglich. Wir informieren Sie an dieser Stelle, wenn eine Immatrikulation wieder möglich ist.

Alternativ sind einzelne Modulbuchungen möglich.

 

InteressentInnen für den weiterbildenden Master „Responsible Leadership und Business Governance“ senden ihre Bewerbungsunterlagen bitte bis zum 15. August an die Geschäftsstelle des FuW:

Martin-​Luther-​Universität Halle-​Wittenberg
Fort- und Weiterbildungsplattform (FuW)
Große Steinstraße 73
06108 Halle (Saale)

Neben dem postalischen Einreichen der Bewerbung bei der Geschäftsstelle des FuW ist zusätzlich auch die Teilnahme am Online-Bewerbungsverfahren der Martin-Luther-Universität notwendig. Im zentralen Online-Bewerberportal der Martin-Luther-Universität sind diejenigen Daten einzutragen, welche die Universität im Rahmen der Vergabe von Studienplätzen zwingend benötigt (u. a. Angaben zur Person, früheres Studium, bisheriger Werdegang, angestrebter Studienabschluss, beantragtes Studienfach, etc.). Die Bewerbung über das Bewerberportal ist bis spätestens zum 31. August vorzunehmen.

Bitte beachten Sie: Das Portal steht für den Studiengang derzeit noch nicht zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Bewerbungsablauf an Ihren Ansprechpartner.

Nachstehend finden Sie wichtige Informationen zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens und welche Unterlagen einzureichen sind:

1 - Antrag

Der Antrag für die Eignungsfeststellungprüfung ist bis zum 15. August zu stellen. Mit dem Antrag einzureichende Unterlagen:

  • eine schriftliche Darstellung im Umfang von max. zwei DIN-​A 4 Seiten, in der die persönlichen sowie fachspezifischen Gründe für die Bewerbung zum Masterstudiengang aufgeführt sind und in der die Wahl des angestrebten Studiengangs begründet wird (Motivationsschreiben)
  • sämtliche Zeugnisse und Dokumente über bisherige berufliche Erfahrungen, die die Befähigung zum Masterstudiengang betreffen. Hierzu zählen auch Nachweise über berufliche Ausbildungen, frühere Studien, Praktika, besondere Befähigungen, Auslandsaufenthalte, absolvierte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, sowie Nachweise über die ausgeübte Berufstätigkeit bzw. berufspraktische Erfahrung
  • Nachweis von mindestens einem Jahr Berufserfahrung in gegenstandsrelevanten Bereichen des weiterbildenden Masterstudiengangs

2 - Einladung zum Eignungsgespräch

Gegenstand ist die Feststellung vorhandener sozial-kommunikativer, sachlich-methodischer sowie personaler Kompetenzen beim Bewerber. Dieses Gespräch dauert 15 bis max. 30 Minuten. Es können 50 Punkte erreicht werden, zum Bestehen der Eignungsfeststellungsprüfung bedarf es mind. 20 Punkte. Mit Bestehen der Prüfung wird den BewerberInnen ein Feststellungsbescheid ausgehändigt. Mit diesem ist die Bewerbung zum Masterstudium für zwei Kalenderjahre möglich.

3 - Antragstellung auf Zulassung zum Studium über das Löwenportal bis 31. August

1 - Anträge

Der Antrag auf Eignungsfeststellung sowie der Antrag auf Anrechnung außerhochschulisch erworbener Qualifikationen und Kompetenzen ist bis zum 15. August zu stellen. Mit den Anträgen einzureichende Unterlagen

  • eine schriftliche Darstellung im Umfang von max. zwei DIN-​A 4 Seiten, in der die persönlichen sowie fachspezifischen Gründe für die Bewerbung zum Masterstudiengang aufgeführt sind und in der die Wahl des angestrebten Studiengangs begründet wird (Motivationsschreiben)
  • sämtliche Zeugnisse und Dokumente über bisherige berufliche Erfahrungen, die die Befähigung zum Masterstudiengang betreffen. Hierzu zählen auch Nachweise über berufliche Ausbildungen, frühere Studien, Praktika, besondere Befähigungen, Auslandsaufenthalte, absolvierte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, sowie Nachweise über die ausgeübte Berufstätigkeit bzw. berufspraktische Erfahrung
  • Nachweis von mindestens einem Jahr Berufserfahrung in gegenstandsrelevanten Bereichen des weiterbildenden Masterstudiengangs
  • authentische Belege von Tätigkeiten oder Arbeitsergebnissen, die den Besitz von Kenntnissen und Fähigkeiten nachweisen, welche für die Aufnahme und für die Bewerbung zum Masterstudiengang „Responsible Leadership und Business Governance“ anrechenbar sind

  • Erläuterungen der Tätigkeits- und Ergebnisnachweise

2 - Prüfung Ihrer Unterlagen

Prüfung Ihrer Unterlagen auf Anrechenbarkeit. Die Anrechnung erfolgt pro Modul gemäß dem kompetenzorientierten Zusatz-Curriculum. Für jedes Modul muss ein eigener Portfolionachweis eingereicht werden. Weiterführende Informationen finden sie in der Ordnung zur Anrechnung außerhochschulisch erworbener Qualifikationen und Kompetenzen für den Weiterbildungsmaster "Responsible Leadership und Business Governance".

3 - Entscheidung über Anrechnung

Entscheidung der Anrechnungskommission über die Anrechenbarkeit nachgewiesener Berufserfahrung.

4 - Einladung zum Eignungsgespräch

Gegenstand ist die Feststellung vorhandener sozial-kommunikativer, sachlich-methodischer sowie personaler Kompetenzen beim Bewerber. Dieses Gespräch dauert 15 bis max. 30 Minuten. Es können 50 Punkte erreicht werden, zum Bestehen der Eignungsprüfung bedarf es mind. 20 Punkte. Mit Bestehen der Prüfung wird den BewerberInnen ein Feststellungsbescheid ausgehändigt. Mit diesem ist die Bewerbung zum Masterstudium für zwei Kalenderjahre möglich.

5 - Antragstellung auf Zulassung zum Studium über das Löwenportal bis 31. August

  • Tätigkeiten oder Arbeitsergebnisse, die zur Aufnahme des Studiums befähigen. Hierzu zählen berufliche Ausbildungen, Berufstätigkeiten, frühere Studien, Praktika, Auslandsaufenthalte oder anderweitige Leistungen, die die relevanten Themenbereich des Masterstudiengangs betreffen
  • mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in diesen relevanten Themenbereichen des Masterstudiengangs
  • Nachweis der wissenschaftlichen Grundbefähigung durch eine bestandene selbstständig verfasste schriftliche Arbeit (wissenschaftliche Arbeit mit einem Umfang von ca. 30 Seiten)
Bei Erfüllen aller Voraussetzungen folgen Sie bitte dem Vorgehen unter dem Punkt "Sie haben einen Hochschulabschluss mit weniger als 240 Leistungspunkten".

Nach erfolgreicher Zulassung

Nachdem Sie vom Immatrikulationsamt die Zulassung zum Studium erhalten haben, geht es folgendermaßen weiter:

  1. Wir senden Ihnen weitere wichtige Informationen zum Ihrem Studienstart per E-Mail zu.
  2. Sie erhalten Ihren Gebührenbescheid per Post.
  3. Unsere Weiterbildungsangebote werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) unterstützt. Die Nutzung unserer Angebote unterliegt daher den EU-Berichtspflichten. Sie erhalten nach der Zulassung zum Studium deshalb von uns einen "TeilnehmerInnen-Erhebungsbogen ESF" mit der Bitte, diesen ausgefüllt und unterschrieben an uns zurückzusenden. Die Daten werden zu statistischen Zwecken erhoben unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

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