Zulassung
In jedem Studienjahr werden bis zu 25 Studierende zugelassen. Je nach Art des vorhandenen Abschlusses, gibt es dabei unterschiedliche Voraussetzungen für eine Zulassung. Die für Sie gültigen Bedingungen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Abschnitt unterhalb dieses Textes.
Übersteigt die Zahl der Bewerbungen die Zahl der verfügbaren Studienplätze, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Das Auswahlverfahren ist in § 9 der Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang „Executive Master Internationales Wirtschaftsrecht LL.M.“ dargelegt. Informationen zum Bewerbungsablauf und den einzureichenden Dokumenten und Unterlagen finden Sie auf der Seite Bewerbung.
- Erste bzw. zweite juristische Prüfung
- Einschlägige Berufserfahrung: 1 Jahr
- Berufsqualifizierender Hochschulabschluss eines rechtswissenschaftlichen, wirtschaftswissenschaftlichen oder vergleichbaren Studienganges mit ähnlicher Qualifikation
- Einschlägige Berufserfahrung: 1 Jahr
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Berufsqualifizierender Hochschulabschluss eines rechtswissenschaftlichen, wirtschaftswissenschaftlichen oder vergleichbaren Studiengangs mit ähnlicher Qualifikation
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Einschlägige Berufserfahrung: 1 Jahr
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Berufsqualifizierender Hochschulabschluss eines rechtswissenschaftlichen, wirtschaftswissenschaftlichen oder vergleichbaren Studienganges mit ähnlicher Qualifikation
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Einschlägige Berufserfahrung: 1 Jahr
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Berufspraktisch erworbene Qualifikationen und Kompetenzen. Die Anrechnung erfolgt gemäß der Fachspezifischen Ordnung zur Regelung der Anrechnung außerhochschulisch erworbener Qualifikationen und Kompetenzen. Bitte sprechen Sie uns hierzu an! (iwr@jura.uni-halle.de, +49 345 5523185)
Abschluss eines gleichwertigen Studiums im Ausland entsprechend der vorher aufgezählten Abschlussarten sowie die Erfüllung der weiteren Voraussetzungen der jeweiligen Gruppe. Mehr Informationen unter https://www.uni-assist.de/.
Ihr Ansprechpartner
