Berufsbegleitende Fort- & Weiterbildung

Investitionsschutzrecht

Durch das Belegen des Moduls „Investitionsschutzrecht“ werden Sie dazu befähigt, investitionsrechtliche Zusammenhänge richtig zu erfassen und einzuordnen. Um dies zu gewährleisten, erfolgt zunächst ein Überblick über die prozessualen und materiell-rechtlichen Grundlagen des Investitionsschutzrechts mit seinen völkerrechtlichen Voraussetzungen und europarechtlichen Verflechtungen. Sodann richtet sich der Fokus auf das Studium spezifischer Probleme des materiellen Investitionsrechts und der prozessualen Durchsetzung von investitionsrechtlichen Ansprüchen, wobei das Augenmerk auf Auslandsinvestitionen gelegt wird. Unter Einbeziehung einer Vielzahl an Präzedenzfällen werden Sie damit in die Lage versetzt, ein Verständnis für die ökonomischen Globalisierungsprozesse und das Zusammenspiel internationaler, europäischer und nationaler Regelungen zu erwerben. Folglich können Sie nach Abschluss des Moduls Sachverhalte des Investitionsschutzrechts unter die jeweiligen Problemkreise einordnen und zu aktuellen Entwicklungen sowie den gegenwärtigen, kritischen Diskussionen Stellung beziehen.

 

  • Sommersemester
  • Wahlpflichtmodul
  • Bestandteil des Zertifikats "Compliance"

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Für den Fall, dass Sie nicht den gesamten Masterstudiengang absolvieren möchten, bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer Einzelbuchung. Hierfür steht Ihnen unser Buchungssystem zur Verfügung. Die Gebühr für ein einzelnes Modul beträgt 1.350,- Euro.

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Jur. Greta Jahn
Telefon 0345 55-23185
iwr@jura.uni-halle.de

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