Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung
Im Modul „Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung“ befassen Sie sich zunächst mit der kollisionsrechtlichen Beurteilung von grenzüberschreitenden Sachverhalten. Denn nicht nur die zunehmende Wahrnehmung der unionsrechtlichen Freizügigkeit führt unweigerlich zu einer Konkurrenz zwischen verschiedenen Rechtsordnungen. Auch wenn Vertragspartner aus dem kontinentaleuropäischen sowie anglo-amerikanischen Rechtskreis zusammentreffen, stellt sich die Frage, welche dieser Rechtsordnungen entscheidet. Sie werden daher sowohl Einblicke in die Behandlung grenzüberschreitender vertraglicher und außervertraglicher Schuldverhältnisse nach europäischem Kollisionsrecht (Rom I und Rom II-Verordnung) als auch in Fallgestaltungen anderer internationaler Rechtsgebiete, zum Beispiel des internationalen Erbrechts oder Insolvenzrechts erhalten. Ein zweiter Schwerpunkt liegt auf dem Erwerb der Grundlagen der Rechtsvergleichung. Es werden Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede des kontinentaleuropäischen sowie des anglo-amerikanischen Rechtskreises vermittelt, sodass Sie in der Lage sein werden, diese zu analysieren und darzustellen.
Insgesamt befähigt Sie das Modul dazu, Kollisionsnormen in den richtigen Zusammenhang zu setzen und komplexe Sachverhalte mit internationalem Bezug der richtigen Rechtsordnung unterzuordnen. Darüber hinaus sind Sie in der Lage, die internationalprivatrechtliche Rechtsterminologie präzise anzuwenden.
- Wintersemester
- Wahlpflichtmodul
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